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Pflegeberatung – Ihre Ansprüche, unsere Unterstützung

Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf eine persönliche und kostenlose Pflegeberatung. Die zuständige Pflegekasse muss bereits vor dem ersten Gespräch einen festen Ansprechpartner benennen.

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse – für Sie ist die Beratung komplett kostenlos.

Beratungsstellen gibt es beispielsweise bei Pflegekassen, in Kommunen oder bei Wohlfahrtsverbänden.

Was gehört zur Pflegeberatung?

  • Erfassung des individuellen Hilfebedarfs
  • Erstellung eines passenden Versorgungsplans
  • Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen
  • Hinweise auf Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
  • Persönliche Beratung direkt zu Hause (auf Wunsch)

Auch Angehörige und enge Bezugspersonen haben Anspruch auf Beratung – mit Einverständnis der pflegebedürftigen Person.


Regelmäßige Beratungseinsätze bei Pflegegeldbezug

Bei Bezug von Pflegegeld ab Pflegegrad 2 sind regelmäßige Beratungseinsätze gesetzlich verpflichtend:

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (alle 6 Monate)
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (alle 3 Monate)

Diese Einsätze sichern die Qualität der häuslichen Pflege und bieten Unterstützung für pflegende Angehörige.


Besser Daheim – Ihr Partner bei der Pflegeberatung

Besser Daheim unterstützt Sie bei der Organisation der Beratungseinsätze – zuverlässig und individuell.

Auch bei Widersprüchen gegen Pflegegradentscheidungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.