ENTDECKUNGSREISE DURCH DIE WELT DER PFLEGEGRADE

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Was versteht man unter einem Pflegegrad?

Was genau ist ein Pflegegrad? Stellen Sie sich einen Pflegegrad als einen Wegweiser vor, der uns zeigt, wie viel Unterstützung jemand im täglichen Leben benötigt. Er hilft uns nicht nur, den Bedarf an Unterstützung und Betreuung zu verstehen, sondern er lässt sich auch als der Schlüssel zu finanziellen Hilfen verstehen. Seit dem Jahr 2017 hat das System der Pflegegrade in Deutschland die alten Pflegestufen abgelöst und bringt dabei eine frische Perspektive auf die Bedürfnisse und die Selbstständigkeit der Menschen ins Spiel.

Wann wurden die Pflegegrade eingeführt?

Die Geburtsstunde der Pflegegrade: Mit der Einführung der Pflegereform im Jahr 2017 erblickten die Pflegegrade das Licht der Welt. Sie wurden ins Leben gerufen, um eine faire und gerechte Unterstützung für alle Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Dieses neue System ist ein Segen, besonders für Menschen mit Demenz, da es ihnen die Anerkennung und Hilfe bietet, die sie verdienen. Von Pflegegrad 1, einem Zeichen für geringen Unterstützungsbedarf, bis hin zu Pflegegrad 5, der für intensivste Betreuungsnotwendigkeiten steht, decken die Pflegegrade das ganze Spektrum ab.

Wie lässt sich der Pflegegrad feststellen?

Wie wird ein Pflegegrad nun ermittelt? Die Reise zur Ermittlung des Pflegegrads beginnt mit einer Bewertung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere qualifizierte Gutachter. Dabei werden sechs Lebensbereiche unter die Lupe genommen:

    • Mobilität: Die Kunst der Selbstbewegung im Raum.
    • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Erinnerungsvermögen und die Fähigkeit zur Kommunikation – besonders wichtig bei Demenz.
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Die Selbstfürsorge und Medikamentenmanagement.
    • Selbstversorgung: Die Meisterung des Alltäglichen, von der Nahrungsaufnahme bis zur Körperpflege.
    • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Die Navigation durch Gesundheitspflege und medizinische Therapien.
    • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Die Fähigkeit, den eigenen Tag zu strukturieren und soziale Beziehungen zu pflegen.

Anhand dieser Bewertungen wird eine Punktzahl ermittelt, die den Pflegegrad definiert und damit den Weg zu den unterstützenden Leistungen ebnet.

Zu den Pflegegraden

Pflegegrad 4

Nach der Beantragung eines Pflegegrades werden bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst und bei privat Pflegeversicherten Medicproof durch die Pflegekassen beauftragt eine Pflegebedürftigkeit festzustellen bzw. wenn ein Pflegegrad vorliegt, diesen auf eine mögliche Höherstufung zu überprüfen.

Im Rahmen der Begutachtung sind die folgenden sechs Module entscheidend und fließen anhand verschiedener, weiterer, Einzelkriterien zu unterschiedlichen Prozentsätzen in die Gesamtbewertung ein:

  • Mobilität
  • Fähigkeit zur Selbstversorgung
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Gestaltung des Alltagslebens sowie sozialer Kontakte
  • Selbständiger Umgang mit und die eigene Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Im Rahmen der fünf möglichen Pflegegrade 1 – 5 steht der Pflegegrad 4 als zweithöchster Pflegegrad für   eine sehr hohe Beeinträchtigung der Selbständigkeit des Betroffenen. Bei einem Maximum von 100 Punkten im Rahmen des Pflegegutachtens wird bei 70 bis unter 90 Punkten der Pflegegrad 4 zuerkannt. 

Betroffene mit Pflegegrad 4 sind in ihrer Mobilität und mit ihren kognitiven Fähigkeiten in der Regel stark eingeschränkt und es fällt Ihnen oftmals schwer sich deutlich auszudrücken. Häufig sind Menschen in diesem Stadium bettlägerig und / oder eine Erkrankung an Demenz ist bereits weit fortgeschritten. Die eigene Körperpflege und Ernährung sind ohne fremde Hilfe nicht möglich, die Führung eines eigenen Haushalts muß normalerweise immer von anderen Personen übernommen werden.

Pflegegrad 5

Im Unterschied zu Pflegegrad 4, bei dem für eine Anerkennung ebenfalls eine sehr schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen muß, ist bei Pflegegrad zusätzlich eine besondere Anforderung an die pflegerische Versorgung notwendig.

Eine Eingruppierung in den Pflegegrad 5 erfolgt im Rahmen der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst bei gesetzlich Versicherten bzw. durch Medicproof bei privat Versicherten, wenn das Ergebnis zwischen 90 und 100 Punkten liegt.

Die Punkteermittlung erfolgt anhand sechs verschiedener Module, wobei vor allem die beiden Themen Fähigkeit zur Selbstversorgung mit 40% sowie die selbständige Bewältigung von krankheitsbedingten  Belastungen mit 20% sehr entscheidend bei der Gesamt-Punktermittlung sind.

Bei der Selbstversorgung steht im Vordergrund wie selbstständig kann sich ein Mensch noch selbst waschen, pflegen und ernähren kann.

Bei der Bewältigung der Belastungen ist in erster Linie entscheidend, welche Hilfen jemand benötigt beim Umgang mit seiner Krankheit und den durchzuführenden Therapien sowie der Behandlungen.

Personen mit dem höchstmöglichen Pflegegrad 5 sind in ihrem Alltag sehr stark eingeschränkt, sie sind normalerweise rund um die Uhr auf Pflege angewiesen und nicht mehr mobil. Die allermeisten Handlungen im Alltag, insbesondere die Körperpflege und die Nahrungsaufnahme sind ohne fremde Hilfe nicht möglich.