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Pflege & Betreuung Zuhause

Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, wollen Angehörige diesen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden versorgen und sich um ihn kümmern. Wird der Pflegeaufwand für die hilfsbedürftige Person mit der Zeit zu groß, kommt man ohne externe Unterstützung nicht mehr aus.

Man steht vor der Entscheidung, ob eine stundenweise Betreuung oder beispielsweise eine 24-Stunden-Pflege die Situation erleichtern, und dadurch Angehörige entlastet werden können.

In diesem Fall gibt es ambulante Pflegedienste, sowie zugelassene Betreuungsdienste, an die man sich für die Leistungen der Grund- und Behandlungspflege, sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung wenden kann.

Bezüglich einer 24-Stunden-Pflege und 24-Stunden-Betreuung gibt es eine Vielzahl an Agenturen, die sich als Vermittler auf diesen Bereich spezialisiert haben.

Eine 24-Stunden-Pflege wird häufig von Betreuungskräften aus dem Ausland übernommen. Diese Pflegekräfte leben in der Regel in dem Haushalt des pflegenden Menschen und übernehmen Haushaltshilfedienste, sowie grundpflegerische Tätigkeiten. Natürlich ist es Voraussetzung, dass eine 24-Stunden-Pflegekraft ein eigenes Zimmer im Haus bzw. in der Wohnung des Hilfsbedürftigen beziehen kann. Die Pflegekräfte arbeiten natürlich nicht 24 Stunden ununterbrochen, sondern haben eine 35 – 40 Stundenwoche. Aber für den pflegebedürftigen Menschen ist es eine große Sicherheit, dass jederzeit – vor allem nachts – jemand schnell Hilfe leisten kann. Diese intensive und umfängliche Versorgung ist oft die einzige Alternative zu einem Pflegeheim.

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten:

    Dazu gehören Einkaufen und Kochen, Putzen und Aufräumen der Wohnung.

  • Grundpflege:

    Dazu gehören die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Kämmen usw.), Mund- und Zahnpflege, Toilettengang (Blasen- und Darmentleerung), Aus- und Anziehen, Zubereiten und Aufnahme der Nahrung.

  • Behandlungspflege / medizinische Pflege:

    Dazu gehören insbesondere  Blutdruckmessen, Kompressionstrümpfe an- und ausziehen, Spritzen verabreichen usw. Eine medizinische Behandlungspflege wird von einem Arzt verordnet und ist somit eine Leistung der Krankenkasse. Dafür braucht man keinen Pflegegrad.

Ihr Team von Besser Daheim berät Sie gerne zu den unterschiedlichen Möglichkeiten!