Hilfsmittelversorgung
Damit ältere Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld wohnen können, gibt es viele Hilfen, die den Alltag erleichtern – darunter Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel.
Hilfsmittel (ärztlich verordnet)
Hilfsmittel werden vom Arzt als medizinisch notwendig eingestuft. Sie helfen bei Behinderungen oder Krankheiten und tragen zur Selbstständigkeit bei. Die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenversicherung – gemäß dem Hilfsmittelverzeichnis.
Typische Hilfsmittel:
- Rollstühle
- Prothesen
- Brillen
- Hörgeräte
- Kompressionsstrümpfe
- Inkontinenzeinlagen
Pflegehilfsmittel (bei Pflegegrad 1–5)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 40 € pro Monat von der Pflegekasse übernommen – unabhängig vom Alter.
Dazu gehören:
- Saugende Bettschutzeinlagen (Einweg)
- Fingerlinge (Einzelfingerschutz)
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen (wiederverwendbar oder Einweg)
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
Keine gesetzliche Zuzahlung ist für diese Verbrauchshilfsmittel nötig.
Waschbare Bettschutzeinlagen
Diese werden – je nach Pflegekasse – bis zu 6 Stück pro Jahr übernommen. Hier ist eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % zu leisten, falls keine Befreiung vorliegt.
Weitere Pflegehilfsmittel (mit Rezept & Genehmigung)
Auch größere Hilfsmittel werden von der Pflegekasse bezahlt, wenn sie ärztlich verordnet und genehmigt sind. Es fällt dabei nur die gesetzliche Zuzahlung an.
Beispiele:
- Pflegebetten
- Pflegematratzen
- Lagerungshilfen
- Hebegeräte
- Lifter
- Rollatoren & Rollstühle
Ihr Team von Besser Daheim berät Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten!