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Hilfsmittelversorgung zuhause

Damit ältere Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld wohnen können, gibt es viele Hilfen, die ihren Alltag erleichtern, u.a. Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel.

Hilfsmittel werden vom Arzt als medizinisch notwendig eingestuft und ärztlich verordnet. Das sind Produkte, die aufgrund einer körperlichen Behinderung oder sonstiger Krankheit verordnet werden und somit länger zur Selbständigkeit des Pflegebedürftigen beiträgt. Es gibt ein Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog, in welchem aufgelistet ist, wofür die gesetzlichen und auch privaten Krankenversicherungen aufkommen.

Zu den Hilfsmitteln zählen u.a.:

  • Rollstühle

  • Prothesen

  • Brillen

  • Hörgeräte

  • Kompressionsstrümpfe

  • Inkontinenzeinlagen

Pflegehilfsmittel  werden bei Vorliegen eines Pflegegrades 1-5 durch Ihre Pflegekasse erstattet: Es besteht ein u.a. Anspruch auf Erstattung der „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ bis zu 40,00 € jeden Monat durch Ihre Pflegekasse, unabhängig davon ob es sich um pflegebedürftige ältere Menschen, Erwachsene anderen Alters oder Kinder handelt.

Dies umfasst folgende Produkte:

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
    Die Einlagen oder auch Bettschutzauflagen genannt, nehmen sämtliche Körperflüssigkeiten auf, ermöglichen eine höhere Trockenheit und schützen sowohl das Bett als auch den Bezug.

  • Fingerlinge entsprechen Schutzhandschuhen, die nur jeweils einen Finger abdecken.

  • Einmalhandschuhe zum einmaligen Gebrauch schützen alle Beteiligten vor Infektionen, Keimen oder ansteckenden Krankheiten.

  • Ein Mundschutz soll sowohl Pflegebedürftige wie auch Pfleger vor einer Ansteckung schützen.

  • Schutzschürzen sind sowohl wiederverwendbar wie auch für den Einmalgebrauch erhältlich, sie dienen dem Schutz vor möglichen Verunreinigungen.

  • Händedesinfektionsmittel sollten regelmäßig zum Schutz vor möglichen Keimen verwendet werden.

  • Flächendesinfektionsmittel: Sämtliche Flächen, bei denen die Gefahr besteht dass sie mit Krankheitserregern bedeckt sind, sollten regelmäßig mit Flächendesinfektionsmittel behandelt werden um einen größtmöglichen Schutz vor einer Infektion zu erreichen.

Eine gesetzliche Zuzahlung muß bei diesen Produkten nicht geleistet werden.

Eine Ausnahme bilden die waschbaren, wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen.
Diese stehen Menschen mit Pflegegrad zu, je nach Pflegekasse werden Ihnen mindestens zwei, teilweise auch bis zu sechs Bettschutzeinlagen pro Jahr erstattet. Lediglich bei diesem Produkt ist die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% notwendig, sofern keine Befreiung vorliegt.

Andere Pflegehilfsmittel werden, sofern vom Arzt rezeptiert und von der Pflegekasse genehmigt, von der Kasse ebenfalls bezahlt. Es muß hier lediglich die gesetzliche Zuzahlung bezahlt werden.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Pflegematratzen

  • Lagerungshilfen

  • Hebegeräte

  • Lifter

  • Rollatoren, Rollstühle

Ihr Team von Besser Daheim berät Sie gerne zu den unterschiedlichen Möglichkeiten!