Mit einem Teilverkauf Ihrer Immobilie weiterhin finanzielle Freiheit genießen
Wer eine Immobilie besitzt, ist im Alter abgesichert, da die Immobilie als Altersvorsorge dient. Wenn allerdings im Alter größere Anschaffungen wie z. B. Umbauten wegen Pflegebedürftigkeit, größere Renovierungen oder Reparaturen anfallen und hierfür das Geld fehlt, kann man seine Immobilie teilverkaufen. Damit ist auch gesichert, dass Pflegebedürftige in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben können.
Wie funktioniert so ein Teilverkauf?
Sie legen in der Regel selbst fest, für wie viel Prozent Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen.
Sie bleiben in Ihrem Zuhause und behalten so Ihr Wohn- und Nutzungsrecht auf Lebenszeit.
Vor einem Verkauf bzw. Teilverkauf legt ein unabhängiger zertifizierter Gutachter den Wert Ihrer Immobilie fest.
Den verkauften Anteil Ihrer Immobilie können Sie normalerweise jederzeit zurückkaufen, Ihre Erben genießen ein Erstankaufsrecht bzw. Vorkaufsrecht.
Ein lebenslanges Nießbrauchrecht für Ihr Zuhause wird im Grundbuch garantiert.
Besser Daheim ist bei der Vermittlung eines passenden Anbieters gerne behilflich!