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ENTDECKUNGSREISE DURCH DIE WELT DER PFLEGEGRADE

Was versteht man unter einem Pflegegrad?

Stellen Sie sich einen Pflegegrad als einen Wegweiser vor, der uns zeigt, wie viel Unterstützung jemand im täglichen Leben benötigt. Er hilft uns nicht nur, den Bedarf an Unterstützung und Betreuung zu verstehen, sondern er lässt sich auch als der Schlüssel zu finanziellen Hilfen verstehen.

Wie lässt sich der Pflegegrad feststellen?

Die Reise zur Ermittlung des Pflegegrads beginnt mit einer Bewertung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere qualifizierte Gutachter. Dabei werden sechs Lebensbereiche unter die Lupe genommen:

Mobilität

Die Kunst der Selbstbewegung im Raum.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Orientierung, Erinnerungsvermögen und die Fähigkeit zur Kommunikation – besonders wichtig bei Demenz.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Die Selbstfürsorge und das Management von Medikamenten und Verhalten.

Selbstversorgung

Die Meisterung des Alltäglichen – von der Nahrungsaufnahme bis zur Körperpflege.

Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen

Die Navigation durch gesundheitliche Herausforderungen und medizinische Therapien.

Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte

Die Fähigkeit, den Tag zu strukturieren und soziale Beziehungen zu pflegen.

Anhand dieser Bewertungen wird eine Punktzahl ermittelt, die den Pflegegrad definiert und damit den Weg zu den unterstützenden Leistungen ebnet.

Pflegegrade 1–5: Kompakte Übersicht

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung (12,5–27 Punkte)

  • Leichte Einschränkungen im Alltag
  • Haushaltshilfe nötig, keine tägliche Pflege

Leistungen:

  • 125 € Entlastungsbetrag
  • 40 € Pflegehilfsmittel monatlich
  • 4.180 € Wohnraumanpassung
  • Beratung

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung (27–47,5 Punkte)

  • Hilfe bei Körperpflege und Essen
  • Teilweise eingeschränkte Mobilität

Leistungen:

  • 332 € Pflegegeld / 724 € Sachleistung
  • 689 € teilstationäre Pflege
  • 770 € stationäre Pflege
  • 125 € Entlastungsbetrag

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung (47,5–70 Punkte)

  • Tägliche Hilfe bei Körperpflege nötig
  • Stark eingeschränkte Mobilität
  • Oft kognitive Probleme

Leistungen:

  • 573 € Pflegegeld / 1.363 € Sachleistung
  • 1.298 € teilstationäre Pflege
  • 1.262 € stationäre Pflege
  • 125 € Entlastungsbetrag

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung (70–90 Punkte)

  • Komplette Unterstützung im Alltag notwendig
  • Stark eingeschränkte oder keine Mobilität
  • Kognitive/psychische Störungen häufig

Leistungen:

  • 765 € Pflegegeld / 1.693 € Sachleistung
  • 1.612 € teilstationäre Pflege
  • 1.775 € stationäre Pflege
  • 125 € Entlastungsbetrag

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90–100 Punkte)

  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung
  • Komplette Immobilität oder künstliche Ernährung

Leistungen:

  • 947 € Pflegegeld / 2.095 € Sachleistung
  • 1.995 € teilstationäre Pflege
  • 2.005 € stationäre Pflege
  • 125 € Entlastungsbetrag