
ENTDECKUNGSREISE DURCH DIE WELT DER PFLEGEGRADE
Was versteht man unter einem Pflegegrad?
Stellen Sie sich einen Pflegegrad als einen Wegweiser vor, der uns zeigt, wie viel Unterstützung jemand im täglichen Leben benötigt. Er hilft uns nicht nur, den Bedarf an Unterstützung und Betreuung zu verstehen, sondern er lässt sich auch als der Schlüssel zu finanziellen Hilfen verstehen.
Wie lässt sich der Pflegegrad feststellen?
Die Reise zur Ermittlung des Pflegegrads beginnt mit einer Bewertung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere qualifizierte Gutachter. Dabei werden sechs Lebensbereiche unter die Lupe genommen:
Mobilität
Die Kunst der Selbstbewegung im Raum.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Orientierung, Erinnerungsvermögen und die Fähigkeit zur Kommunikation – besonders wichtig bei Demenz.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Die Selbstfürsorge und das Management von Medikamenten und Verhalten.
Selbstversorgung
Die Meisterung des Alltäglichen – von der Nahrungsaufnahme bis zur Körperpflege.
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
Die Navigation durch gesundheitliche Herausforderungen und medizinische Therapien.
Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte
Die Fähigkeit, den Tag zu strukturieren und soziale Beziehungen zu pflegen.
Anhand dieser Bewertungen wird eine Punktzahl ermittelt, die den Pflegegrad definiert und damit den Weg zu den unterstützenden Leistungen ebnet.
Pflegegrade 1–5: Kompakte Übersicht
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung (12,5–27 Punkte)
- Leichte Einschränkungen im Alltag
- Haushaltshilfe nötig, keine tägliche Pflege
Leistungen:
- 125 € Entlastungsbetrag
- 40 € Pflegehilfsmittel monatlich
- 4.180 € Wohnraumanpassung
- Beratung
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung (27–47,5 Punkte)
- Hilfe bei Körperpflege und Essen
- Teilweise eingeschränkte Mobilität
Leistungen:
- 332 € Pflegegeld / 724 € Sachleistung
- 689 € teilstationäre Pflege
- 770 € stationäre Pflege
- 125 € Entlastungsbetrag
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung (47,5–70 Punkte)
- Tägliche Hilfe bei Körperpflege nötig
- Stark eingeschränkte Mobilität
- Oft kognitive Probleme
Leistungen:
- 573 € Pflegegeld / 1.363 € Sachleistung
- 1.298 € teilstationäre Pflege
- 1.262 € stationäre Pflege
- 125 € Entlastungsbetrag
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung (70–90 Punkte)
- Komplette Unterstützung im Alltag notwendig
- Stark eingeschränkte oder keine Mobilität
- Kognitive/psychische Störungen häufig
Leistungen:
- 765 € Pflegegeld / 1.693 € Sachleistung
- 1.612 € teilstationäre Pflege
- 1.775 € stationäre Pflege
- 125 € Entlastungsbetrag
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90–100 Punkte)
- Rund-um-die-Uhr-Betreuung
- Komplette Immobilität oder künstliche Ernährung
Leistungen:
- 947 € Pflegegeld / 2.095 € Sachleistung
- 1.995 € teilstationäre Pflege
- 2.005 € stationäre Pflege
- 125 € Entlastungsbetrag