
4.180 € Zuschuss durch Pflegekasse
Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung.
Der Antrag sollte vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden – er kann aber auch nachträglich mit Rechnung eingereicht werden. In diesem Fall ist allerdings eine Vorfinanzierung notwendig.
Pro pflegebedürftiger Person im Haushalt sind bis zu 4.180 € möglich. Bei mehreren Pflegebedürftigen im gleichen Haushalt ist der Zuschuss gesamt auf 16.720 € gedeckelt.
Wann wird gefördert?
- Wenn häusliche Pflege erst durch den Umbau möglich wird
- Wenn die Pflege durch die Maßnahme erheblich erleichtert wird
- Wenn die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person gestärkt wird
Beispiele für förderfähige Maßnahmen
- Umbau des Badezimmers (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Dusch-WC, unterfahrbare Waschbecken, rutschhemmende Fliesen etc.)
- Barrierefreier Wohnraum: Türverbreiterungen, Bodenschwellen entfernen, Rampen installieren
- Einbau von Treppenliften, Aufzügen oder Treppensteighilfen (innen und außen)
- Zuschuss für Umzug in eine behindertengerechte oder barrierefreie Wohnung (z. B. vom Ober- ins Erdgeschoss)
Zertifizierte Wohnumfeldberater von Besser Daheim beraten Sie gerne zu allen Möglichkeiten und begleiten Sie bei der Antragstellung.