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4.180 € Zuschuss durch Pflegekasse

Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung.

Der Antrag sollte vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden – er kann aber auch nachträglich mit Rechnung eingereicht werden. In diesem Fall ist allerdings eine Vorfinanzierung notwendig.

Pro pflegebedürftiger Person im Haushalt sind bis zu 4.180 € möglich. Bei mehreren Pflegebedürftigen im gleichen Haushalt ist der Zuschuss gesamt auf 16.720 € gedeckelt.

Wann wird gefördert?

  • Wenn häusliche Pflege erst durch den Umbau möglich wird
  • Wenn die Pflege durch die Maßnahme erheblich erleichtert wird
  • Wenn die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person gestärkt wird

Beispiele für förderfähige Maßnahmen

  • Umbau des Badezimmers (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Dusch-WC, unterfahrbare Waschbecken, rutschhemmende Fliesen etc.)
  • Barrierefreier Wohnraum: Türverbreiterungen, Bodenschwellen entfernen, Rampen installieren
  • Einbau von Treppenliften, Aufzügen oder Treppensteighilfen (innen und außen)
  • Zuschuss für Umzug in eine behindertengerechte oder barrierefreie Wohnung (z. B. vom Ober- ins Erdgeschoss)

Zertifizierte Wohnumfeldberater von Besser Daheim beraten Sie gerne zu allen Möglichkeiten und begleiten Sie bei der Antragstellung.