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4.000 € Zuschuss durch Pflegekasse

Wenn ein pflegebedürftiger Mensch einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) hat, kann er für Maßnahmen zur Verbesserung seines individuellen Wohnumfeldes einen Zuschuss bei der Pflegekasse bis zu 4.000 € beantragen. Ein Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.

Ein solcher Antrag sollte generell vor Beginn möglicher Umbauarbeiten gestellt werden. Es ist allerdings auch möglich, den Zuschuss erst nach Fertigstellung der Umbauarbeiten zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse nachträglich einreichen. Nachteil: Sie müssen Ihren Umbau vorfinanzieren und wissen nicht, mit welcher finanziellen Unterstützung Sie rechnen können.

Pro pflegebedürftiger Person in einem Haushalt bzw. einer Wohnung kann ein Antrag auf Zuschuss bis zu 4.000 € gestellt werden, unabhängig wie viele Pflegebedürftige in einem Haushalt bzw. einer Wohnung wohnen. Allerdings ist der Gesamtbetrag der Förderung auf insgesamt 16.000 € begrenzt. Leben mehr als vier anspruchsberechtigte Personen zusammen in einem Haushalt, werden die Kosten bzw. die Zuschüsse anteilig auf die jeweiligen Versicherungsträger aufgeteilt.

Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes können von der Pflegekasse gezahlt werden, wenn

  • erst durch einen Umbau die häusliche Pflege ermöglicht wird
  • durch einen Umbau die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird
  • dadurch eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt wird und dadurch die Abhängigkeit von Pflegekräften verringert wird.

Insbesondere folgende wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zählen zu den baulichen Veränderungen:

  • Umbau des Bades bzw. eine behindertengerechte Anpassung eines Bades. Dazu zählen z.B. Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche oder alternativ einer Badewanne mit Einstiegstür, Anbringung von Dusch-WC-Haltegriffen, Montage eines unterfahrbaren Waschtisches, die Erhöhung der Toilette, rutschhemmende Bodenfliesen usw.
  • Rollstuhlgerechter Umbau des Wohnbereichs, z.B. durch breitere Türen, Entfernung von Bodenschwellen oder anderen Unebenheiten, evtl. Herstellung eines ebenerdigen Zugangs und/oder fest installierter Rampen usw.
  • Einbau eines fest installierten Treppenliftes, eines Aufzugs oder die Bereitstellung einer Treppensteighilfe. Dies geht sowohl innen wie auch außen.
  • Sogar ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung wird bezuschusst, z.B. auch wenn vom Obergeschoss in das Erdgeschoss umgezogen wird.

Zertifizierte Wohnumfeldberater von Besser Daheim beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten die sich Ihnen bieten.