4.000 € Zuschuss durch Pflegekasse
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) hat, kann er für Maßnahmen zur Verbesserung seines individuellen Wohnumfeldes einen Zuschuss bei der Pflegekasse bis zu 4.000 € beantragen. Ein Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.
Ein solcher Antrag sollte generell vor Beginn möglicher Umbauarbeiten gestellt werden. Es ist allerdings auch möglich, den Zuschuss erst nach Fertigstellung der Umbauarbeiten zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse nachträglich einreichen. Nachteil: Sie müssen Ihren Umbau vorfinanzieren und wissen nicht, mit welcher finanziellen Unterstützung Sie rechnen können.
Pro pflegebedürftiger Person in einem Haushalt bzw. einer Wohnung kann ein Antrag auf Zuschuss bis zu 4.000 € gestellt werden, unabhängig wie viele Pflegebedürftige in einem Haushalt bzw. einer Wohnung wohnen. Allerdings ist der Gesamtbetrag der Förderung auf insgesamt 16.000 € begrenzt. Leben mehr als vier anspruchsberechtigte Personen zusammen in einem Haushalt, werden die Kosten bzw. die Zuschüsse anteilig auf die jeweiligen Versicherungsträger aufgeteilt.